Telefonische Krankschreibung ist weiterhin möglich!
Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ist im Rahmen einer Corona-Sonderregelung noch bis März 2023 möglich.
Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ist im Rahmen einer Corona-Sonderregelung noch bis März 2023 möglich.