Aufgepasst bei elektronischer Krankschreibung

Ab dem 01.01.2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den behandelnden Arzt auf elektronischem Weg an den Arbeitgeber und die Krankenkasse übermittelt. Als versichertes Mitglied bekommt man künftig nur noch einen Durchschlag statt der üblichen drei zu verteilenden Abschriften. Dieser Durchschlag ist für deine Unterlagen bestimmt. Darauf befindet sich auch der Diagnoseschlüssel aufgrund dessen die AU-Bescheinigung festgestellt wurde. Sollte mit der elektronischen Übermittlung etwas nicht klappen und der Arbeitgeber die Beschäftigten auffordern, den eigenen Durchschlag einzureichen, sollte in jedem Fall daran gedacht werden, in der Kopie für den Arbeitgeber den Diagnoseschlüssel unkenntlich zu machen. Denn dieser geht den Arbeitgeber nichts an und wäre auch wie gehabt auf seinem Exemplar der AU - Bescheinigung nicht aufgeführt.

Bis März 2023 sind im Übrigen auch weiterhin telefonische Krankschreibungen wieder möglich.