Sozialwahl - was ist das eigentlich?

Bei der Sozialwahl wählen die Versicherten die höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei den Krankenkassen ist das der Verwaltungsrat, bei den anderen Sozialversicherungen die Vertreterversammlung . Diese Versichertenparlamente stellen den Haushalt auf und wählen den Vorstand beziehungsweise die Geschäftsführung. Und: Sie entscheiden zum Beispiel über Leistungen der Krankenkassen oder die Qualität von Reha-Angeboten.

In den Gremien sitzen Vertreterinnen und- vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Ganze nennt sich auch Soziale Selbstverwaltung. So funktionieren die deutschen Sozialversicherungen bereits seit dem 19. Jahrhundert.

Das Prinzip hat sich bewährt und ist aktueller denn je: Der Sozialstaat ist unter Druck, die Finanzierung gefährdet– zum Beispel im Gesundheitsbereich. Die Versichertenvertreter setzen sich dafür ein, dass gute Versorgung und Gesundheitsleistungen erhalten bleiben und nicht dem Spardiktat zum Opfer fallen.

Von April bis Mitte Mai 2023 erhalten die Versicherten ihre Wahlunterlagen per Post: Das sind der Stimmzettel und der Wahlumschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel muss in dem verschlossenen Wahlumschlag per Post verschickt und bis zum Wahltag, dem 31. Mai 2023, beim zuständigen Wahlausschuss eingegangen sein.

Online-Wahl: Bei den Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH und hkk) können Versicherte erstmals auch online wählen. Alle Details dazu gibt es hier.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Sozialversicherungen, bei denen es eine Urwahl gibt. Bei den Krankenkassen wählen die Mitglieder, die Beiträge zahlen. Familienversicherte wählen nicht.

Auch junge Menschen ab 16 Jahren dürfen wählen, wenn sie eigenständig versichert sind (zum Beispiel als Azubi), also nicht familienversichert.

Menschen ohne deutschen Pass können bei der Sozialwahl ebenfalls wählen. Kandidieren können sie, wenn sie das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen oder seit mindestens sechs Jahren in Deutschland wohnen, sich gewöhnlich dort aufhalten oder regelmäßig beschäftigt oder tätig sind.

Hinweis für Grenzgänger:
Wahlberechtigte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können an der Wahl bei der Rentenversicherung nur teilnehmen, wenn sie dort einen Antrag stellen. Krankenkassen schicken die Wahlbriefe auch ins Ausland.

Zur Wahl stehen Listen. Das heißt: Auf dem Wahlzettel stehen keine Personen sondern Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltung entsenden wollen. Das sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch Christliche Arbeitnehmerorganisationen oder andere Gemeinschaften, in denen sich Versicherte organisiert haben. Die Versicherungsträger informieren ihre Mitglieder ab April 2023 über die zugelassenen Listen und die wählbaren Kandidatinnen und Kandidaten.

Die IG Metall kandidiert eigenständig bei der Rentenversicherung Bund, der Rentenversicherung Saarland, bei der Techniker Krankenkasse, der Barmer GEK, der DAK-Gesundheit, bei der Metall Berufsgenossenschaft Holz und Metall und der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse. Bei anderen Kassen und bei regionalen Rentenversicherungen kandidiert die IG Metall auf Gemeinschaftslisten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Weitere Informationen zur Sozialwahl findet ihr hier.