Hier gibt es bares Geld!

Auch in diesem Jahr können sich leihbeschäftigte Mitglieder über den tariflichen Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld in der Leiharbeit freuen.
Und zwar dann, wenn sie zum Stichtag 30. Juni mindestens 6 Monate Mitglied und länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind.

Um dieses Extra zum Urlaubsgeld zu erhalten, müssen die Leihbeschäftigten zwischen dem 19. Mai und 30. Juni 2024 (Post-/E-Mail-Eingang) einen Antrag an ihren Verleihbetrieb stellen. Infos hierzu bekommst du bei deiner IG Metall Geschäftsstelle.

Achtung!  Wer spätestens im Mai 2024 Mitglied in der IG Metall wird, kann die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld beantragen.

Zudem gibt es seit 2021 mehr Urlaub für Leihbeschäftigte: 25 Tage im ersten Jahr der Beschäftigung beim Verleiher, 27 Tage im zweiten und dritten Jahr und 30 Tage ab dem vierten Jahr.

Meldet euch gern bei uns!