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Corona-Schutzmaßnahmen in der Arbeitswelt

Am 19. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen weitere Maß-nahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Hierzu gehören auch Regelungen und Vorgaben für die Arbeitswelt und die betriebliche Prävention. Konkretisiert wird der Be-schluss durch eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Diese tritt am 27. Januar 2021 in Kraft und ist bis zum 15. März 2021 befristet. Hierzu hat der Vorstand der IG Metall einen umfassenden, aber übersichtlichen Info-Flyer erstellt. Initiates file downloadHier kommt ihr zu diesem Flyer.  Noch mehr Informationen gibt es auf den Internetseiten des Opens external link in current windowIG Metall-Vorstands.