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3 G-Regel am Arbeitsplatz

Ab Mittwoch, dem 24. November 2022 gilt in allen Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland die 3G-Regel. Das bedeutet: Beschäftigte erhalten nur Zutritt zu ihrem Arbeitsplatz, wenn sie den Nachweis erbracht haben, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Wie funktioniert das im Detail, wer bezahlt welche Tests, was passiert, wenn die Unterlagen für 3G nicht erbracht werden? Das und noch viel mehr regelt das neue Infektionsschutzgesetz. Hier geht es zu einer Ãœbersicht der IG Metall zum neuen Gesetz. Und  Einzelheiten zu den neuen Regeln am Arbeitsplatz gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.