Vereinbarung von Kurzarbeitergeld

Wenn ein Betrieb unter Umsatzeinbußen leidet, kann der/ die Inhaber*in bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Wenn ein Betriebsrat besteht, muss der Arbeitgeber mit ihm die näheren Bedingungen aushandeln, zu denen er Kurzarbeit einführen kann. Diese Regelungen sind dann für die Beschäftigten bindend.
 
Wie ist das aber, wenn kein Betriebsrat vorhanden ist? Hier herrscht sowohl auf Seiten des Arbeitgebers, als auch auf Seiten der Arbeitnehmer große Verunsicherung, was vereinbart werden kann, darf und muss. Der DGB informiert zu diesem Thema hier.