Ein Prozent Beitrag - natürlich auch bei Kurzarbeit!

Aufgrund der Coronasituation gibt es in vielen Betrieben Kurzarbeit. Teilweise in erheblichem Umfang, oft nur in einzelnen Abteilungen, in etlichen Betrieben auch gar nicht. Außerdem ändert sich häufig der Umfang der Kurzarbeit von Woche zu Woche, von Monat zu Monat. Daher ist es unmöglich, mit Pauschallösungen für eine korrekte Beitragsleistung zu sorgen. Klar ist: Wer kurzarbeitet, zahlt weniger Beitrag. Für die Umsetzung benötigt die IG Metall Minden die Abrechnung für den jeweiligen Kurzarbeitsmonat. Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Geschäftsstelle berechnen dann rückwirkend den richtigen Beitrag.

Wir haben dazu eine eigene Mail-Adresse eingerichtet: AbrechnungKUG-Minden@igmetall.de .

Näheres erfahrt ihr auch in unserem Flyer, den ihr hier hochladen könnt.